Hautkrebsvorsorge - Magdalena Uszynska

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Besondere Leistungen

Die Behandlung von Hautkrebs gehört zum Leistungssprektrum meiner Praxis.
Wichtiger als die Behandlung ist für mich jedoch die Vorbeugung und eine rechtzeitige Diagnose bösartiger Hautveränderungen.
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Gesetzlich Krankenversicherte haben ab dem 35. Lebensjahr und dann alle 2 Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorge-Untersuchung, das sogenannte Hautkrebs-Screening.
Der Begriff "Screening" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Filteruntersuchung". Die Screeninguntersuchung ist eine systematische Früherkennungsmaßnahme, welche ausschließlich dazu dient, verdächtige Hautveränderungen zu identifizieren.
Inzwischen übernehmen eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen darüberhinaus auch die Kosten der Hautkrebsfrüherkennung bei jüngeren Versicherten (ab dem 21. Lebensjahr).

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HAUTÄRZTE sind die Experten für das Hautorgan. Sie kennen die unterschiedlichen Formen des Hautkrebses und und können sie von anderen Hautveränderungen unterscheiden.

Eine Ganzkörperuntersuchung auf Hautkrebs ist wenig aufwendig, schmerzfei und lohnend für Ihre Gesundheit!

Bitte beachten Sie:


Ein früh erkannter Hautkrebs
   ist sicher heilbar!
Lassen Sie Ihre Pigmentmale kontrollieren!


 
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